Mietbedingungen für Zelte und Eventausstattung

 

 

 

1. Auftragserteilung

 

Mündlich und/oder schriftlich erteilte Aufträge gelten als verbindlich und werden durch mich schriftlich per E-Mail oder Post bestätigt.

 

2. Mietzeit und Mietpreis

 

Die Mietzeit/das Mietverhältnis beginnt zum vereinbarten Tag des Aufbaus und endet zum vereinbarten Tag des Abbaus.

Grundsätzlich wird die Mietsache einen Tag vor der Veranstaltung aufgebaut/angeliefert und einen Tag nach der Veranstaltung abgebaut/abgeholt (Ausnahmen sind nach Absprache möglich).

Für diese Zeit gelten die Mietpreise laut aktueller Preisliste.

 

3. Aufstellungsort

 

Der Mieter sorgt für ebenes und bebaubares Gelände (fester Untergrund) und stellt nach Abbau den ursprünglichen Zustand wieder her.

Die Sicherung und Feststellung von Erdleitungen und anderen unterirdischen Bauten hat der Mieter zu vertreten, für eventuelle Schäden haftet der Mieter.

 

4. Auf- und Abbau, Wartungsarbeiten, Versicherung

 

Beim Auf- und Abbau stellt der Mieter Hilfskräfte (Anzahl nach Absprache/Zeltgröße) zur Verfügung.

Sollte durch unvorhergesehene Witterungsverhältnisse z.B. durch Sturm, Hagel, Gewitter der Auf- oder Abbau nicht durchgeführt werden können, so kann der Mieter daraus keine Ansprüche dem Vermieter gegenüber geltend machen.

Das Zelt ist bei Sturm zu verschließen, zu sichern und unverzüglich der Vermieter zu informieren.

Bei Gewitter ist das Zelt zu verlassen.  Im Winter ist das Zelt von Schnee- und Eislasten zu befreien.

Heizpilze dürfen im Zelt nicht benutzt werden außerdem ist es nicht gestattet im Zelt zu Grillen.

Bei entsprechender Witterung hat der Mieter die Sturmverspannung anzubringen, für Schäden, die durch unzureichende Sicherung entstehen haftet der Mieter.

Eine Garantie für absolute Wasserdichtheit der Dach- und Seitenverkleidung wird von mir nicht übernommen.

Der Vermieter empfiehlt dem Mieter für die Dauer der Mietzeit eine Unfall- und Haftpflicht- bzw. sonstige Versicherung abzuschließen.

Für das Inventar des Mieters übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Sollten durch mein Mietmaterial Personen- und/oder Sachschäden verursacht werden übernehme ich hierfür die Haftpflichtversicherung.

 

5. Haftung

 

Der Vermieter trägt die gewöhnliche Abnutzung der Mietsache. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb und Gebrauch der Mietsache entstehen, sowie für alle daraus resultierenden Folgeschäden.

Veränderungen am Zeltgerüst dürfen nicht vorgenommen werden. Das Zeltgerüst darf auch nicht als Aufhängevorrichtung für schwere Lasten verwendet werden.

Bei eventuellen Schäden oder wenn sich Bauteile lockern, ist sofort der Vermieter zu verständigen und vom Mieter sind erste Maßnahmen zur Abhilfe bzw. Sicherung zu leisten.

Für Schäden, welche durch Diebstahl, Vandalismus, Sachbeschädigung, unsachgemäße Benutzung verursacht werden haftet der Mieter.

 

5.1. Haftung / Nichtzustandekommen des Mietvertrages

 

Dieses ist der Fall bei höherer Gewalt durch Beschädigung/Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Kunden, aufgrund der Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Mietgegenstände von Vormietern, aufgrund unvorhersehbarer Verzögerungen der Anlieferung, auftretender Funktionsstörungen bzw. Totalausfall des Mietgegenstandes.

Jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, mittelbar oder unmittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne werden vom Vermieter nicht getragen.

 

6. Anfahrt


In der Lieferpauschale ist die Anfahrt für Aufbau und Abbau enthalten. Eine zusätzliche Anfahrt wird separat berechnet!


7. Kündigung


1. Kündigt der Kunde den Vertrag, ist er verpflichtet, der Firma: Christian Zeitler Zeltverleih den hierdurch entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu erstatten.


a) Bei Kündigung Bis 15 Tage vorher entstehen keine Gebühren.

b) Bei Kündigung bis 14 Tage vorher verpflichtet sich der Kunde 20 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.

c) Bei Kündigung bis 5 Tage vorher verpflichtet sich der Kunde 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.

d) Bei Kündigung ab dem 4. Tag vorher verpflichtet sich der Kunde, die vereinbarte Auftragssumme zu zahlen.


 8. Zahlung


Rechnungsbeträge sind generell nach Abbau/Abholung des Zeltes bzw. der Ausstattung zu zahlen. (Ausnahmen sind nach Absprache möglich). BAR Zahlung ist nur bis 150€ Möglich!


 

 

 

 

 

 

 

 

 Stand 10.2020